2.3.6 Die Versicherungsbedingungen halten in Ziff. A5 AVB fest (act. B 3/30/27, S.5), dass auf Wunsch des Versicherungsnehmers die G___ bis zu einem Betrag von CHF 100‘000.00 pro Ereignis bezahlt, ohne Bestehen einer gesetzlichen Haftpflicht bei 1. Ansprüchen aus Schäden, die von dessen urteilsunfähigen Kindern verursacht worden sind, selbst wenn die Sorgfaltspflicht in der Beaufsichtigung nicht verletzt wurde, 2. Ansprüche einer Aufsichtsperson (Familienoberhaupt für Schäden, verursacht durch unmündige Kinder) aus Schäden, welche ihr von versicherten unmündigen Kindern zugefügt worden sind.