2.3.3 Das Kantonsgericht hat die Zahlung von CHF 100‘000.00 an die Klägerin durch die Haftpflichtversicherung der Familie D___ nicht als eine freiwillige Leistung betrachtet, da diese aufgrund ihrer Versicherungsbedingungen (Ziff. A5 AVB) auf Wunsch des Versicherers (Anm. der Unterzeichneten: recte auf Wunsch des Versicherten) bezahlen musste (act. B 2, E. 2.2.3, S. 31).