2.3.2 Die Beklagte hat vor dem Kantonsgericht geltend gemacht, die genannten Positionen seien nicht belegt und würden keinen haftpflichtrechtlich relevanten Schaden darstellen (act. B 3/34, S. 69). Die Beklagte vertritt zudem die Ansicht, dass D1___ und seine Eltern eine Haftung treffen würde (act. B 3/34, S. 69).