Damit seien folgende Positionen beglichen worden: provisorischer Boden in Baracke für CHF 3‘035.00, Garten im Umfeld der Baracke in Ordnung bringen für CHF 500.00, Wohnen unter sehr schlechten Verhältnissen CHF 7‘800.00 (CHF 650.00 x 12) und die Suche eines neuen Hauses, der notwendige Wechsel des Wohnortes, Zeitaufwand, Inserate, Telefonate, Autokilometer; die Klägerin mache dafür 40 Wochen à CHF 200.00 geltend, mithin CHF 8‘000.00 (act. B3/1, S. 33). Es handle sich hierbei um Positionen, deren Einordnung allenfalls strittig sei und um Vermögensschaden, der vom Produktehaftpflichtigen nicht zu ersetzen sei (act. B3/1, S. 33).