Es wurde in der Haltebewilligung festgehalten, dass ein Terrarium vorhanden sei, der Leguan aber grösstenteils frei in der Wohnung gehalten werde. Das Tier sei sich seit jeher an die Haltung ausserhalb des Terrariums gewöhnt gewesen, und habe aufgehört zu fressen, wenn es im Terrarium eingesperrt worden sei. Daher wurde die Haltung ausserhalb des Terrariums vom Veterinäramt akzeptiert. Allerdings finden sich keine Aufzeichnungen oder Bilder, die beschreiben würden, ob A___ Wohnung speziell für den Leguan eingerichtet war, z.B. mit Klettermöglichkeiten, Pflanzen, Wärmelampen etc.