Der von E___ erwähnte Betrag von CHF 2‘000.00 sei wohl als minimaler Anschaffungswert für ein Terrarium zur Haltung eines grünen Leguans zu verstehen, welcher allerdings noch reduziert werden müsste, da ein Terrarium nicht wertbeständig sei. Die Klägerin rechne mit einer Werteinbusse von einem Fünftel. Anlässlich der Einvernahme habe sie ausgeführt, sie hätte das Terrarium seit Ende 2002/2003, d.h. das Terrarium sei zum Zeitpunkt des Brandes acht Jahr alt gewesen und hätte - nach Angaben der Klägerin - etwa 30 bis 40 Jahre halten müssen. Die Werteinbusse erscheine somit als deutlich zu gering.