Gemäss E___ reiche die Umschreibung „Spezialglas“ nicht, sondern man müsste die Glasstärke und die verbaute Fläche kennen. Zwar habe die Klägerin anlässlich der Einvernahme Angaben zur Grösse des Terrariums gemacht, aber zur Glasstärke würden Daten fehlen. Auch die Lampentypen und die baulichen Massnahmen zu Abdichtung und Feuchteschutz etc., wie sie E___ erwähne, seien nicht bekannt. Insgesamt seien die Angaben der Klägerin ungenügend, um ein Gutachten über den Wert des Leguanterrariums erstellen zu lassen. Immerhin könnte auf den von E___ genannten Betrag von CHF 2‘000.00 für ein Terrarium zur Haltung eines grünen Leguans