Für die Jahre 2014 und 2015 fehlen Belege. Dies ist ein Indiz dafür, dass eine Verbesserung der Erwerbsfähigkeit möglich war. Das wurde von Dr. med. F___ in der Einvernahme vom 14. März 2016 auch bestätigt (act. B 3/64, S. 5 f., Antworten auf die Fragen 33-35). Kommt hinzu, dass Dr. med. F___ sich bezüglich dem Ausmass, in welchem die Klägerin nach dem Brand arbeitete, ausschliesslich auf deren Angaben abstützte (act. B 3/64, S. 5, Antworten auf die Fragen 26, 28 und 29).