Dass die Klägerin direkt nach dem Brand unter einem Schock litt und nicht arbeiten konnte, liegt zwar auf der Hand. Wie die Vorinstanz zu Recht festgestellt hat, ist es aber schwer nachvollziehbar, dass die Klägerin im Jahr 2011 (der Brand war am 1. August 2010) CHF 13‘700.00 verdienen konnte (act. B 3/30/12), die Erwerbseinnahmen im Jahr 2012 jedoch auf CHF 8‘433.00 einbrachen (act. B 3/30/14), um dann im Jahr 2013 wieder ein Niveau von CHF 12‘900.00 zu erreichen (act. B 3/30/13). Für die Jahre 2014 und 2015 fehlen Belege.