Ich habe mich jetzt arrangiert und schlafe mal auch am Tag“. Aus den Aussagen von Dr. med F___ ergibt sich, dass offenbar nie eine fundierte medizinische Abklärung bei der Klägerin stattgefunden hat und diese nur ein Beruhigungsmittel (Sedesta) nimmt. Der Handlungsspielraum von Dr. med F___ beschränkt sich nach dem Gesagten darauf, die Klägerin zu verstehen und zu unterstützen, indem er ihr zum Beispiel Ratschläge gibt. Als normale medizinische Behandlung in solchen Fällen bezeichnete Dr. Balidarda eine Kombination von zwei Antidepressiva (Antwort auf Frage 21, act. B 3/64, S. 4) resp. die Verabreichung von 3-4 Medikamenten (Antwort auf Frage 10, act. B 3/64, S. 3).