Seite 15 gestellt (act. B 3/30/10, S. 2 und act. B 3/64, S. 3). Auf die Frage, welche Behandlung er durchgeführt oder empfohlen habe, gab Dr. med. F___ zur Antwort, es sei schwierig, von einer eigentlichen Behandlung zu sprechen. Er unterstütze die Klägerin. Er habe keine Möglichkeit, einzugreifen; er beschränke sich darauf, sie zu verstehen und zu unterstützen. Er gebe ihr Ratschläge. Sie vertrage keine Medikamente, das sei hier sehr speziell. In der Regel würde man 3 bis 4 verschiedene Medikamente einsetzen. Die Klägerin nehme aber nur Sedesta, das sei ein Beruhigungsmittel (act.