Seite 11 Leistungsfähigkeit in der Ausübung des Berufs oder einer anderen Erwerbstätigkeit, um eine dauernde Erwerbsunfähigkeit annehmen zu können. Ein medizinisches Gutachten habe die Klägerin nachweislich aber nicht beantragt und wegen der Dispositionsmaxime sei ein solches nicht von Amtes wegen anzuordnen (S. 6). Weder mit der Beschreibung von Dr. F___ noch mit dessen ICD-10-Klassifikation F 43 lasse sich die Erwerbseinbusse ab August 2010 bis heute schlüssig belegen, geschweige denn die Kausalität zwischen dem Brand und der Erwerbseinbusse nachweisen.