), dass der Kausalzusammenhang zwischen Brand und Schaden gegeben sei. Eine fundierte medizinische Abklärung sei nicht nötig, sei doch die Ursache für die Erwerbseinbusse offensichtlich der Brand. Die sachverständige Zeugin (Anm. der Unterzeichneten: recte der sachverständige Zeuge) habe gesagt, dass die Klägerin keine Medikamente vertrage und gemäss eigenen Aussagen nie gut auf Psychopharmaka reagiere (S. 7). Dies habe die Klägerin in der Beweisverhandlung bestätigt. Die Darstellung, wonach die Klägerin eine Medikation ablehne, lasse diese in einem schlechten Licht erscheinen.