Als Folge des Brandunfalls vom 1. August 2010 habe sie einen Nervenzusammenbruch erlitten, der sich (heute) in einer chronischen Erschöpfung bei agitierter Depression und Schlafstörungen äussere (S. 31). Obschon sie weiter bei H___ angestellt sei, habe sie sich bis heute nicht vom genannten Ereignis erholt (S. 32). Heute könne sie noch in einem Umfang von 12 - 16 Stunden pro Woche arbeiten, eine darüber hinausgehende Beschäftigung sei aus medizinischen Gründen nicht möglich. Im darüber hinausgehenden Umfang sei sie somit arbeits- und erwerbsunfähig (S. 32 f.). Insgesamt sei sie maximal 40 % arbeitsfähig und 60 % arbeitsunfähig.