Seite 7 Ersatz auf das Recht der unerlaubten Handlungen (Art. 41 ff. OR) abzustellen. Stehe fest, dass der Brand infolge des fehlerhaften Albatros verursacht worden sei, müssten die Haftungsvoraussetzungen geprüft werden. Es müsse nebst der Herstellereigenschaft der Beklagten, welche unbestritten sei, und dem fehlerhaften Produkt, der Schaden und der Kausalzusammenhang vorhanden sein (act. B 2, E. 2.2, S. 14 f.).