Die Beklagte wendet ein, dass das Produkt nicht fehlerhaft gewesen sei, sondern die Flugbahn auf die Wetterverhältnisse (Winde) zurückzuführen sei. Der Brand sei, so die Beklagte, nicht durch den Albatros verursacht worden. Per Ende Juli 2015 hat die Klägerin sich frühpensionieren lassen (act. B 3/64, S. 7). B. Prozessgeschichte vor Kantonsgericht