AR GVP 29/2017, Nr. 3705 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB); Wunschhaftung. Eine auf Wunsch des Versicherten gestützt auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ausbezahlte Summe wird nicht freiwillig erbracht und ist nicht mit einer voraussetzungslosen Zuwendung – wie einer Spende etc. – vergleichbar. Entscheid des Obergerichts, 1. Abteilung, 02.05.2017 O1Z 16 5