Die Unterhaltsbeiträge werden nach ganz unterschiedlichen Kriterien festgelegt (THOMAS GABATHULER, Kinderunterhalt: Noch wenig Licht im Nebel, in: Plädoyer 6/17 S. 26 ff.). So wendet Basel die Betreuungsquotenmethode an, Zürich arbeitet mit der Lebenshaltungskostenmethode, St. Gallen verwendet Pauschalen und Luzern, Zug, Aargau, teilweise Basel-Landschaft und Solothurn folgen ebenfalls dem Betreuungsquotenmodell (THOMAS GABATHULER, a.a.O., S. 26 ff.).