Die Vorinstanz ist in ihrem Urteil noch von einem Ferienrecht von 14 Tagen ausgegangen, folglich von 48 Tagen weniger als im Scheidungsurteil. Eine Erhöhung des Kinderunterhaltsbeitrages von monatlich CHF 100.00 als Kompensation für die Verringerung des Besuchsrechts um einen Monat erachtet das Obergericht als zu hoch bemessen. Als angemessen erscheint ein Betrag von CHF 50.00 pro Monat. Dieser Betrag ist zum Barbedarf von C___ hinzuzurechnen.