Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Obergerichts Zürich nicht beanstandet, welcher einem in der Schweiz lebenden Vater für seine in der Dominikanischen Republik lebende 10-jährige Tochter ein Ferienbesuchsrecht von fünf Wochen Ferien im Sommer in der Schweiz und eine Woche an deren Wohnsitz einräumte (Urteil des Bundesgerichts 5C.19/2002 vom 15. Oktober 2002, Sachverhalt B). Bestätigt wurde ferner vom Bundesgericht ein Besuchsrecht für einen in der Niederlande wohnhaften Vater von 75 Tagen pro Jahr an dessen Wohnort während der Schulferien des Kindes (Urteil des Bundesgerichts 5A_394/2008 vom 2. März 2009 E. 3).