1.5 Vereinigung RA BB___ stellt den Antrag auf Vereinigung der von der Beklagten selbständig eingereichten Berufung O1Z 16 6 mit O1Z 16 4 (O1Z 16 4, act. B 6, S. 2). Gemäss Art. 125 lit. c ZPO kann das Gericht zur Vereinfachung des Prozesses selbstständig eingereichte Klagen vereinigen. BENEDIKT SEILER ist der Ansicht, wenn beide Parteien Berufung erheben, diese Verfahren vereinigt werden, womit die Einheit des Rechtsstreits nicht berührt wird (Die Berufung nach ZPO, 2013, Rz. 1065). Dies handhabt unter anderem auch das Kantonsgericht Graubünden so. Im Urteil ZK1 14 28/29 vom 20. Mai 2014 E. 1 wird ausgeführt: