danach bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Ausbildung des Kindes (auch über die Volljährigkeit hinaus) CHF 450.00 Absolviert das Kind eine bezahlte Berufsausbildung, reduziert sich sein Unterhaltsbeitrag um einen Drittel des Nettolehrlingslohnes. Die Unterhaltsbeiträge sind an die Beklagte zu bezahlen, solange das Kind im Haushalt der Beklagten lebt und keine eigenen Ansprüche gegenüber dem Kläger stellt bzw. einen anderen Zahlungsempfänger bezeichnet.