B 3/4b/19). In der Scheidungsvereinbarung wurde für den Konfliktfall ein Kontaktrecht vereinbart, das dem Vater und seiner Tochter C___ das Recht einräumt, zwei Wochenenden pro Monat und zudem 14 Ferientage pro Jahr miteinander zu verbringen, wobei der Vater die Ausübung des Ferienrechts der Mutter zwei Monate im Voraus anzukündigen hat (Ziff. 2.2 Urteilsdispositiv).