September 2014 bis Oktober 2015 Der Berufungskläger ist 100 % arbeitsunfähig und die Berufungsbeklagte teilweise passivlegitimiert. Der Unterhaltsbeitrag reduziert sich um den Betrag der Passivlegimation. Von September 2014 bis und mit Oktober 2015 beträgt er CHF 936.00. November 2015 bis Juni 2016 Der Berufungskläger ist 100 % arbeitsunfähig und die Berufungsbeklagte teilweise passivlegitimiert. Der Unterhaltsbeitrag reduziert sich um den Betrag der Passivlegimation. Von November 2015 bis und mit Juni 2016 beträgt er CHF 940.00.