Im besten Fall ist damit zu rechnen, dass sich die gesundheitliche Situation (Diabetes mellitus, Vitamin D3-Mangel, Alkohol- und Nikotinsucht) stabilisiert und es dem Berufungskläger dadurch auch psychisch besser geht. Auch bei einem solch positiven Verlauf kann jedoch maximal eine regelmässige Tätigkeit im geschützten Rahmen erwartet werden, eine Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt erscheint aufgrund der mehr als 10-jährigen Abwesenheit nicht mehr als realistisch.