Das Obergericht teilt auch die Einschätzung der Gutachter zur Arbeitsfähigkeit voll und ganz. Das heisst nichts anderes, als dass das Obergericht seit Oktober 2011 durchwegs von einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit ausgeht. Daran dürfte sich in den nächsten beitragspflichtigen Jahren nichts ändern, auch wenn die Behandlung künftig auf die neu entdeckte Autismus-Spektrum-Störung ausgerichtet wird. Im besten Fall ist damit zu rechnen, dass sich die gesundheitliche Situation (Diabetes mellitus, Vitamin D3-Mangel, Alkohol- und Nikotinsucht) stabilisiert und es dem Berufungskläger dadurch auch psychisch besser geht.