2.5.5 Das Obergericht erachtet die Aussagen im umfassenden und sehr detaillierten Gutachten (vgl. S. 2, wo die berücksichtigten Informationen und eigenen Untersuchungen aufgelistet werden) von Dr. med. K___ und Dr. med. J___ als schlüssig und nachvollziehbar. Insbesondere leuchtet ein, dass die verschiedenen Krankheitsbilder, wie zum Beispiel die soziale Phobie, die Autismus-Spektrum-Störung, die Zwangsstörung sowie die Alkoholabhängigkeit (wobei der Berufungskläger gegenwärtig abstinent ist) und der Diabetes mellitus sich gegenseitig ungünstig beeinflussen.