Seite 20 sehe beim Berufungskläger Tätigkeitsfelder im Bereich kaufmännische/administrative Tätigkeiten mit überdurchschnittlichem Informatik- und Statistikwissen (einfache IT- Support-Funktionen, Software-Testing). Ebenfalls in Frage kämen Quereinsteigerfunktionen ohne klares Berufsbild, die ein sehr strukturiertes und logisches Denken erforderten. Einen Einsteigerlohn im Bereich von 5'000 bis 5'500 Franken betrachte das RAV als realistisch.