Es sei daher davon auszugehen, dass der Berufungskläger seit Oktober 2011 grundsätzlich wieder vollständig arbeitsfähig sei. Allerdings könne er, wie aus der arbeitsmarktlichen Beurteilung des RAV D___ vom 7. August 2008 zu schliessen sei, aufgrund seiner psychiatrischen Vorgeschichte und der fast zehnjährigen Absenz vom Arbeitsmarkt kaum mehr in die schnelllebige Informatikbranche einsteigen. Eine Wiedereinsteigerchance habe er nur mit extremen Kompromissen beim Lohn. Das RAV