Die Nachzahlung ging im Betrag von CHF 46'640.00 an die Sozialen Dienste Arbon, da der Berufungskläger seit 2007 einkommenslos war. CHF 746.70 wurden direkt an die Berufungsbeklagte ausbezahlt. Für Alimentenbevorschussungen gingen CHF 10'997.30 an die Gemeinde F___ und CHF 6'912.00 an die Gemeinde E___. Die Berufungsbeklagte hat weiter keine Kinderrenten der Invalidenversicherung erhalten. Diese wurden für die Rückforderungen der Alimentenbevorschussungsstellen verwendet und daher von der Invalidenversicherung direkt den erwähnten Gemeinwesen überwiesen (act. B 4/120/2).