seit 2007 stets zu 100 % als arbeitsunfähig bezeichnet. Der Grund waren rezidivierende depressive Episoden, eine Alkoholabhängigkeit, eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit schizoiden, zwanghaften und narzisstischen Persönlichkeitsmerkmalen, Diabetes mellitus sowie Nikotinabusus (act. B 4/85). 2.4.3 Mit Verfügung vom 21. August 2012 sprach die Eidgenössische Invalidenversicherung