Dies ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn die unterhaltspflichtige Person ihre Arbeit infolge Invalidität vollständig aufgibt und die Familienzulagen neu nicht vom andern Elternteil bezogen werden können. Dann fallen die im Rahmen von Art. 7 Familienzulagengesetz bezogenen Kinderzulagen nämlich weg und in diesem Umfang ersetzen die Kinderrenten nicht Erwerbseinkommen8.