Seite 12 kann die Nebenrechte geltend machen (Schuldneranweisung und Sicherstellung). Selbst wenn die Subrogation eine vollständige war, hat sich die Klage des Unterhaltsschuldners stets gegen das Gemeinwesen und das Kind zu richten. Die Passivlegitimation des Gemeinwesens besteht nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für Forderungen, die nach Rechtshängigkeit des Abänderungsverfahrens fällig wurden, einschliesslich Unterhaltsansprüche, die in einem Zeitraum einklagbar werden, für den bereits Vorschüsse ausgerichtet wurden.