2.2.3 Die Frage, wer hinsichtlich des eingeklagten materiell-rechtlichen Anspruchs berechtigt oder verpflichtet ist, gehört zum materiellen Recht und bildet keine Prozessvoraussetzung. Fehlt die Sachlegitimation, wird die Klage als unbegründet abgewiesen. Die Sachlegitimation ist als materiell-rechtliche Voraussetzung des eingeklagten Anspruchs vom Richter im Rahmen der Rechtsanwendung von Amtes wegen zu prüfen. Gilt die Verhandlungsmaxime, so gilt dies nur nach Massgabe des behaupteten und festgestellten Sachverhalts4.