E. Unentgeltliche Rechtspflege und -verbeiständung Mit Verfügung vom 4. April 2016 wurde A___ die unentgeltliche Rechtspflege und - verbeiständung gewährt. Mit der Rechtsverbeiständung wurde RA AA___ beauftragt (act. B 7). F. Entscheid des Obergerichts Das Obergericht führte seine abschliessende Beratung am 8. Mai 2018 durch und eröffnete sein Urteil den Parteien anschliessend im Dispositiv (act. B 62). Seite 7 Erwägungen 1. Formelles 1.1 Zuständigkeit, Prozessvoraussetzungen