f) Mit Schreiben vom 14. Juli 2016 forderte das Obergericht die Berufungsbeklagte auf, bekanntzugeben, welches Gemeinwesen und in welchem Umfang seit 1. November 2015 bis heute Kinderunterhaltsbeiträge bevorschusst habe (act. B 17). Die entsprechenden Unterlagen gingen am 26. Juli 2016 auf der Obergerichtskanzlei ein (act. B 18 und B 20). g) Die neuen Unterlagen wurden umgehend der Gegenpartei zur Kenntnis gebracht (act. B 21) und den Parteien am 18. August 2016 angezeigt, dass der Prozess spruchreif und in die Phase der Urteilsberatung übergegangen sei (act. B 22).