c) Mit Verfügung vom 3. Mai 2016 wurde den Parteien mitgeteilt, dass kein zweiter Schriftenwechsel und keine mündliche Verhandlung angeordnet werden und das Gericht den Fall demnächst aufgrund der Akten entscheide (act. B 10). d) Je am 30. Mai 2016 reichten die Rechtsvertreter der Parteien ihre Honorarnoten ein (act. B 12 und B 14). e) Am 13. Juli 2016 teilte der Rechtsvertreter der Berufungsbeklagten dem Obergericht mit, dass der Sozialdienst der Gemeinde G___ die Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge für C___ eingestellt habe (act. B 15 und B 16).