B 4/146, B 4/147, B 4/149). Da diese Gespräche unter den Parteien erfolglos verliefen, wurde in der Folge auf Antrag der Parteien (act. B 4/150, B 4/151) am 24. März 2015 eine Vergleichsverhandlung vor Gericht durchgeführt (act. B 4/162). Zur Vervollständigung der Akten holte das Gericht am 25. November 2014 vorgängig bei den Gemeindeverwaltungen D___, E___ und F___ sowie der AXA-Stiftung für die berufliche Vorsorge zusätzliche Auskünfte ein (act. B 4/152 bis B 4/155). Diese gingen in der Folge beim Gericht ein (act. B 4/158 bis 161). Der nach der gerichtlichen Einigungsverhandlung den Parteien vorgeschlagene Vergleich kam nicht zustande (act.