a) Die Abänderungsklage wurde am 16. Oktober 2007 (Poststempel) beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden eingereicht (act. B 4/1). Die getrennt durchgeführten Parteibefragungen fanden am 16. November 2007 und 3. Dezember 2007 statt (act. B 4/9 und B 4/15). Die Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden wurde am 21. August 2008 durchgeführt (act. B 4/40). Das Gericht fasste einen Beweisbeschluss und liess Berichte bei der Psychiatrischen Klinik Münsterlingen und bei der Arbeitslosenkasse Thurgau einholen (act. B 4/49). Nach Vorliegen dieser Abklärungen (act.