Da das Obergericht die Berufung gutheisst und mangels Vorliegen eines Feststellungsinteresses auf die Klage nicht eintritt, erübrigen sich Ausführungen zum Materiellen, d.h. zur Auslegung und Beurkundung des Pfandvertrages vom 12. Februar 2009. 2. Kosten 2.1 Gerichtskosten