Seite 8 Grundpfand nur verwerten lassen, wenn der Pfandvertrag das Darlehen von ihm an die D___AG in Liquidation zum Inhalt habe. Ohne die beantragte gerichtliche Feststellung könne der Kläger die Grundpfandverwertung nicht durchsetzen. Folglich bestehe eine Gefährdung der Rechtsstellung des Klägers, die aufgrund des ursächlichen Darlehensvertrages mit einer Darlehenssumme von CHF 500‘000.00 erheblich sei. Es sei ihm nicht zuzumuten, länger im Zustand der Rechtsunsicherheit zu verbleiben.