b) Mit Verfügung vom 23. Juni 2014 (recte 23. Juni 2015; Anm. der Unterzeichneten) wurde die Beklagte verpflichtet, einen Vorschuss von CHF 18‘000.00 zu leisten (act. B 4). Dieser ging am 9. Juli 2015 bei der Gerichtskasse ein (act. B 6). c) Die Berufungsantwort datiert vom 10. September 2015 (act. B 8). c) Mit Verfügung vom 14. September 2015 wurde den Parteien mitgeteilt, dass keine mündliche Verhandlung angeordnet werde und das Gericht den Fall demnächst aufgrund der Akten entscheide (act. B 9). d) Am 27. Oktober 2015 liess RA AA___ dem Obergericht seine Kostennote sowie diejenige von RA AAa___ vor erster Instanz zugehen (act. B 11 und B 12).