Der Kläger stellte das Vermittlungsbegehren am 27. Mai 2013. Die Schlichtungsverhandlung fand am 2. Juli 2013 statt. Die Klagebewilligung wurde am 1 Der Kläger und Berufungsbeklagte wird der Einfachheit halber im Folgenden weiter als Kläger bezeichnet. 2 Die Beklagte und Berufungsklägerin wird der Einfachheit halber im Folgenden weiter als Beklagte bezeichnet.