Anwaltstarif beträgt das Honorar im Rechtsmittelverfahren mit mündlicher Verhandlung 40 bis 75 %. Berechnungsgrundlage ist das mittlere Honorar, in casu somit CHF 12‘400.00. RA BB___ setzt bei Art. 20 lit. b Anwaltstarif 50 % ein. Aufgrund dessen, dass der Augenschein rund eine Dreiviertelstunde dauerte und die Streitsache anschliessend in Abwesenheit der Parteien und ihrer Rechtsvertreter beraten wurde, erscheint ein Zuschlag von 40 % als ausreichend und angemessen. Dies ergibt CHF 4‘960.00. Zu addieren sind die Barauslagen von CHF 78.00, was CHF 5‘038.00 ergibt.