Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen resultiert ein tarifkonformer Honorarbetrag von CHF 19‘220.00 (12‘400 + 3‘100 + 2‘480 + 1‘240). Hinzu kommen die Barauslagen von CHF 337.00, was CHF 19‘557.00 ergibt. Zuzüglich 8 % Mehrwertsteuer bzw. CHF 1‘564.55 resultiert ein Honorarbetrag für das erstinstanzliche Verfahren von CHF 21‘121.55. Seite 21 Von dem für das erstinstanzliche Verfahren errechneten Betrag für die Kosten der Rechtsvertretung der Berufungsbeklagten von CHF 21‘121.55 hat der Berufungskläger 1/2, also CHF 10‘560.80, zu übernehmen.