2.3.2 Änderung Fahrrecht auf der Nordseite (ev. Nord- und Ostseite) in ein Notfahrrecht Der Berufungskläger lässt vorbringen, gleichzeitig mit der Löschung des Fahrrechts auf der Südseite erscheine eine Neuumschreibung des Fahrrechts als angezeigt: Dieses sei in Bezug auf die Nordseite des Hauses auf dem Grundstück Nr. 002 entlang dessen nördlicher Grenze und (allenfalls auch entlang der östlichen Grenze) als Notfahrrecht einzutragen. Eine ostseitige Zufahrt auf dem Grundstück des Berufungsklägers sei ohne weiteres möglich und werde eventualiter beantragt.