Die Widerklage wurde abgewiesen (Dispositiv Ziff. 2). Die Gerichtskosten von CHF 9‘200.00 wurden dem Beklagten und Widerkläger auferlegt, unter Verrechnung mit dem von der Klägerin und Widerbeklagten geleisteten Vorschuss von CHF 1‘000.00. Der Beklagte und Widerkläger wurde zudem verpflichtet, der Klägerin und Widerbeklagten den Vorschuss von CHF 1‘000.00 zu ersetzen (Dispositiv Ziff. 3). Weiter wurde der Beklagte und Widerkläger verpflichtet, der Klägerin und Widerbeklagten