Mit Verfügung des Einzelrichters wurde der Streitwert auf CHF 100‘000.00 festgelegt und das Verfahren zur Weiterführung an die 3. Abteilung des Kantonsgerichts überwiesen (act. B 5/16). Am 14. Mai 2013 fanden ein Augenschein und anschliessend eine Einigungsverhandlung vor dem Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden statt (act. B 5/20). In der Folge wurde das Verfahren wegen aussergerichtlicher Vergleichsgespräche mit Verfügung vom 16. Mai 2013 bis zum 14. Juni 2013 sistiert (act. B 5/22). Da kein Vergleich zustande kam, wurde der Klägerin und Widerbeklagten Frist zur Einreichung der Replik und Widerklageantwort angesetzt (act.