B. Prozessgeschichte Am 27. Juni 2012 fand vor dem Vermittleramt Kreis 2 die Vermittlungsverhandlung statt. Da keine Einigung erzielt werden konnte, wurde die Klagebewilligung ausgestellt (act. B 5/2/2). Die Klage wurde am 27. September 2012 fristgerecht beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden eingereicht (act. B 5/1). Die Klageantwort und Widerklage datiert vom 14. Januar 2013 (act. B 5/11). Mit Verfügung des Einzelrichters wurde der Streitwert auf CHF 100‘000.00 festgelegt und das Verfahren zur Weiterführung an die 3. Abteilung des Kantonsgerichts überwiesen (act.