den Unterhalt für die Befahrbarkeit bzw. für die Vorrichtungen zur Ausübung des nordseitigen und ostseitigen Notfahrrechts zu tragen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerin (Widerbeklagte). ccc) in der Duplik und Widerklagereplik und an Schranken: Hauptklage: 1. Die Klage sei abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Klägerin.